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Rechtliches

Barrierefreiheitserklärung

Die Saykos GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den europäischen Standards für barrierefreie Inhalte zugänglich zu gestalten. Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Stand der Barrierefreiheit, bekannte Einschränkungen sowie Möglichkeiten, uns Hindernisse zu melden.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website unter saykos.de inklusive aller Unterseiten und sprachlichen Varianten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir streben die Vereinbarkeit mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Stufe AA sowie mit der europäischen Norm EN 301 549 an. Die Website wurde unter Berücksichtigung dieser Anforderungen entwickelt; eine vollständige externe Prüfung steht aktuell aus.

Bekannte nicht barrierefreie Bereiche

Folgende Bereiche entsprechen aktuell noch nicht vollständig den Anforderungen und werden überarbeitet:

  • Einzelne Bilder verfügen noch nicht über aussagekräftige Alternativtexte, da das finale Bildmaterial noch nicht vollständig eingepflegt ist.
  • Inhalte in nicht-deutschen Sprachen sind teilweise noch nicht vollständig übersetzt; in diesen Fällen wird auf den deutschen Inhalt als Fallback zurückgegriffen.
  • Eingebettete Inhalte Dritter (z. B. Cloudflare Turnstile) unterliegen den Barrierefreiheitsstandards des jeweiligen Anbieters.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 29. Juni 2026 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung im Zuge der Entwicklung dieser Website.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen oder benötigen Sie eine bestimmte Information in einer barrierefreien Form? Schreiben Sie uns bitte – wir kümmern uns kurzfristig um eine Lösung.

Durchsetzungsverfahren

Sollte auf Ihre Rückmeldung aus unserer Sicht keine zufriedenstellende Reaktion erfolgen, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Im Bereich der öffentlichen Stellen ist zusätzlich die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zuständig.


Hinweis: Diese Erklärung wurde im Rahmen der Markteinführung der Website erstellt und sollte vor dem Live-Gang anwaltlich geprüft sowie an konkrete betriebliche Verhältnisse angepasst werden.